Gericht spricht Ex-Gero-Chef Norbert Diehl in allen Punkten frei

Magdeburg – Das Landgericht Magdeburg hat den ehemaligen Vorstand der GERO AG, Norbert Diehl, in einer Steuerstrafsache (Aktenzeichen: 29 KLs 574 Js 10587/14 (5/18) freigesprochen. Bereits mit dem Entscheid des Finanzgerichts Dessau vom 15. Mai dieses Jahres ist gerichtlich bestätigt, dass es niemals eine verdeckte Gewinnausschüttung gegeben hatte und somit die Vorwürfe gegen Diehl als damaligen Geschäftsführer der WB Windpark Betriebsgesellschaft mbH völlig haltlos waren. Das Finanzamt versuchte aus einem Teilverzicht eines Darlehensgebers des Bistum Magdeburg auf Rückzahlungsforderungen zu konstruieren, dass es sich dabei um eine verdeckte Gewinnausschüttung der Gesellschaft an den Gesellschafter handeln würde.
Unklar bleibt, wieso es überhaupt zu einer persönlichen Anklage Norbert Diehls durch das Finanzamt Magdeburg und ein Strafverfahren kommen konnte, obwohl bereits vor und während der ersten Eröffnung des Verfahrens im April 2017 deutlich wurde, dass die Anklage Diehls nicht durch die objektiven Tatsachen gerechtfertigt war. Woher der Wunsch des Finanzamtes danach rührt, Akteure aus dem kirchlichen Umfeld in Misskredit zu bringen und jede noch so wagemutige Konstruktion mit beinahe paranoider Energie zu verfolgen und damit unbescholtene Bürger in eine Verteidigungsposition zu bringen, bleibt unklar.

Für Norbert Diehl geht mit diesem Freispruch jedenfalls der fast zehn Jahre lange Kampf um Gerechtigkeit und für seinen guten Ruf zu Ende. Es kommentiert „Ich bin froh, dass mit diesem Freispruch nun die Zeit der gerichtlichen Auseinandersetzungen der Geschichte angehört. Für mich und auch für meine Familie war das ein psychischer Kraftakt, der nun endlich vorbei ist. Ich kann jetzt ein neues Kapitel in meinem Leben aufschlagen. Ich möchte mich bei all den Menschen bedanken, die mich auf diesem kräftezehrenden Weg über all die Jahre unterstützt, begleitet und an mich geglaubt haben.“

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